Backup mit rsync - Befehle
Andreas Lausch
andreas at flausch.at
Son Nov 30 21:24:31 GMT 2008
On Sun, 2008-11-30 at 08:38 +0100, Frank Streitz wrote:
> On Sun, Nov 30, 2008 at 12:51:43AM +0100, Andreas Lausch wrote:
> > On Sat, 2008-11-29 at 22:28 +0100, Frank Streitz wrote:
>
> > > Was davon im jeweiligen Anwendungsfall zweckmäßig ist, ist natürlich
> > > eine ganz andere Frage. Jedenfalls ist tar nur _eine_ Möglichkeit.
>
> > Das ZIP-Infofeld ist Implementationsabhängig und somit nicht unbedingt
> > optimal. (Ja, PKZIP sollte es unterstützen.) 7zip/LZMA unterstützten
> > keine Unix-Permissions, RAR unterstützt keine Unix-Permissions, GZIP und
> > BZ2 beinhalten nur eine Datei bzw. einen Datenblock und können somit
> > nicht verwendet werden. Partimage is für ganze Partitionen gedacht, es
> > wäre mir neu, dass man da einzelne Dateien rein packt.
>
> Ich weiß, daß partimage für Partitionen gedacht ist. Es war nur ein
> Beispiel dafür, daß sich die Rechte nicht verändern, auch wenn man das
> Image auf eine Partition legt, daß keine Unixrechte unterstützt.
>
> > Viele andere Archiv-Formate unterstützen auch keine
> > Unix-Permissions. ... Es ist somit nicht egal, was man verwendet, wenn
> > man nach dem Entpacken wieder gleiche Owner und Zugriffsbeschränkung
> > haben will!
>
> Wenn das wirklich stimmt, was Du da schreibst, würde das mein Weltbild
> aber gewaltig ins wanken bringen. ;-) Nach einem kurzem Test, den ich
> gerade durchgeführt habe, bin ich jedoch davon nicht überzeugt.
>
> Ich habe 3 Dateien angelegt, mit möglichst verschiedenen Rechten
> ausgestattet und in ein rar-Archiv gepackt. Dann habe ich das Archiv auf
> einen USB-Stick geschoben, auf dem noch das ursprüngliche Filesytem war,
> das ja auch keine Unixrechte unterstützt. Von dort wieder zurückkopiert
> und ausgepackt. Und alle Rechte sind erhalten geblieben.
>
> Mit gezippten Files habe ich das schon etliche Male gemacht, und die
> Rechte sind _immer_ erhalten geblieben.
>
> Kannst Du mir denn ein Beispiel nennen, bei dem die Rechte verändert
> würden, wenn ich ein rar-Archiv benutze, oder von mir aus auch ein
> anderes Archiv, bei dem IYO die Rechte verändert werden?
boah.. unabsichtlich abgeschickt ... :S
Also.. Dateirechte / Besitzerangaben sind eine Sache des Archivformats,
da es sich dabei nicht um Dateiinhalte handelt, sondern um Dateisysteme.
Das Archiv muss Datei-Rechte unterstützen.
RAR hat Permissions und Owner zumindestens früher nicht unterstützt (ist
ewig her, dass ich was mit RAR gesichert hab), kann gut sein, dass die
nachgerüstet haben.
7Zip (aus den man pages):
DO NOT USE the 7-zip format for backup purpose on Linux/Unix because :
- 7-zip does not store the owner/group of the file.
Zip (siehe auch Wikipedia):
die Implementation so-und-so unterstützt Unix-Dateirechte.
Schlussgefolgert ist es bei Zip implementationsabhängig, ob
Unix-Dateirechte unterstützt werden, wie gesagt ist diese Implementation
pkzip und quasi standard.
bz2 beinhaltet nur einen Filestream, quasi ohne Zusatzinformationen. Im
Dateiformat ist kein Feld für Unix-Rechte vorgesehen. Gleiches mmn. bei
gz und lzma (habs da aber nicht nochmal nachgeprüft).
Klar gibt es jede Menge Formate (scheinbar mittlerweile sogar RAR), die
man nutzen kann, jedoch ist die Aussage, dass das Archivformat egal ist,
einfach falsch. Von Zip würde ich eben wegen der
Implementationsabhängigkeit abraten, aber ich glaub nicht, dass es
sonderlich kritisch ist (PKZip ist ja quasi Standard).
mfG
Andy