Signatur Thunderbird - Impressumspflicht

Christian Brandt brandtc at psi5.com
Fre Mar 6 14:01:04 GMT 2009


Dirk Deimeke schrieb:

> Diese Festlegungen gelten nicht nur für den Papierbrief, sondern auch für
> E-Mail und Fax.

 Allerdings nur für den direkten Geschäfts- und Handelsbetrieb und nicht
generell für Kommunikation zwischen Geschäftsleuten.

 Wer also ein offizielles Angebot verschickt MUß sich ausweisen, grob
gesagt ist alles ausweisverpflichtet wer konkret werbend tätig wird,
auch im weitestem Umfeld. Wer allerdings nur eine generelle
Kommunikation führt ("Ist mein Server kaputt wenn er qualmt?" oder
"Verkaufen sie auch Brot in Dosen?" oder "Herr Meier ist gerade zu ihnen
unterwegs und nimmt unterwegs Herrn Huber mit") der ist davon eigentlich
nicht betroffen. So zumindestens habe ich die Artikel in der c't
verstanden, bin ja selber kein Jurist.

 Natürlich gibts Grauzonen und darum ist es besser immer einen vollen
Footer zu verwenden. Und ja, damit ist die Netiquette betreffs der Länge
des Footers natürlich Makulatur. Shit happens.

 Was das Quoten angeht: Ich quote immer unten auch wenn andere vorher
oben gequotet haben. Wenn jemand damit nicht zurechtkommt verweise ich
ihn auf http://learn.to/quote/ bzw.
http://www.afaik.de/usenet/faq/zitieren/ denn alles ist normiert und ich
machs nach Norm :-) Ausserdem gibt das immer dumme Gesichter bei den
Zurechgewiesenen, das alleine ists mir schon wert.

Christian Brandt