elektronische Signatur BEENDET
Frank
frankerika at gmx.de
Do Jul 15 07:56:06 BST 2010
Hi hier der Kommentar:
> Ich bin nur mal neugierig, welches Amt das ist. Die Gerichte in D
> funktionieren prima über den elektronischen Gerichtsbriefkasten.
> Einmal anmelden und beim Gericht zertifizieren, und (fast) alles ist
> online möglich.
>
> Mein Finanzamt dagegen weigert sich seit Jahren, mir einen
> öffentlichen Schlüssel mitzuteilen, dass ich meine Post ans FA
> verschlüsseln kann (Antwort: Wir geben doch nicht unsere Schlüssel
> raus). Naja, ich kann meine Mails auch mit meinem Schlüssel
> verschlüsseln, aber ohne meinen privaten Key (den ich nie rausrücken
> werde) können sie damit nix anfangen.
um den Erfordernissen der elektronischen Signatur zu genügen, ist nicht das verwendete Betriebssystem entscheidend. Hier sind vielmehr die Bestimmungen des Signaturgesetzes und der zugehörigen Signaturverordnung von Bedeutung. Für Sie als Anwender bedeutet das, dass Sie bei einem Zertifizierungsdiensteanbieter registriert sein müssen. Dieser wiederum muss Sie mit entsprechendem Equipment und einer elektronischen Signatur ausgestattet haben, damit Sie sich persönlich auch elektronisch identifizieren können.
Liegen diese Voraussetzungen vor, kann auch ich eine von Ihnen per Email zugesandtes Antragsschreiben rechtswirksam bearbeiten.
Also ich glaube einen Brief zu schreiben ist billiger..........
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Bis die Tage mal...Cooldriver Frank
Quid pro quo
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