Signatur Thunderbird - Impressumspflicht
Dirk Deimeke
dirk.deimeke at ubuntu.com
Fre Mar 6 13:26:38 GMT 2009
Hi Taner,
> Danke für die Links. Lese mir es heute Abend durch, wenn ich es zeitlich
> schaffe. War selber nur verwirrt, als ich letztens von einer Firma eine
> Antwort erhalte hatte, in der ich auch aufmerksam gemacht wurde, dass
> mein Impressum fehlt und ich sonst eine Abmahnung erhalten könnte.
> In der Geschäftsmail hatte ich ein Angebot über mehrere Artikel
verlangt
> :-)
ich kann Deine Verblüffung sehr gut verstehen.
In der Wikipedia, unter http://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%C3%A4ftsbrief
habe gefunden, dass Du die folgenden Informationen mitlierfern musst:
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Ein Gewerbetreibender muss gemäß Handelsrecht seinem Gegenüber in
Geschäftsbriefen bestimmte Mindestinformationen mitteilen. Näheres regeln
§ 37 a Handelsgesetzbuch, § 80 Abs. 1, S. 1 Aktiengesetz sowie § 35 a
Abs. 1, S. 1 GmbH-Gesetz. Das Handelsgesetzbuch legt beispielsweise fest,
dass ein Geschäftsbrief folgende Informationen enthalten muss:
* Rechtsform der Firma
* Sitz (juristische Person)
* Registergericht
* Nummer, unter der die Firma im Handelsregister eingetragen ist
* Name(n) des (der) Geschäftsführer(s)
Diese Festlegungen gelten nicht nur für den Papierbrief, sondern auch für
E-Mail und Fax.
Zur handelsrechtlichen Aufbewahrungsfrist und -pflicht siehe Handelsbrief.
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Paragraph 37a des HGB findest Du hier:
http://dejure.org/gesetze/HGB/37a.html
Gruss
Dirk