Am Freitag, 6. März 2009 14:26:38 schrieb Dirk Deimeke: ... > Zur handelsrechtlichen Aufbewahrungsfrist und -pflicht siehe Handelsbrief. Wobei das IMHO nur dann notwendig ist, wenn die eigene Firma im Handelsregister eingetragen ist. Der kleine eigene Gewerbebetrieb braucht diese Informationen nicht. -- Mit freundlichen Grüßen, Patrick Cornelißen